KV EFZ mit Berufsmaturität
Die dreijährige Grundbildung mit Berufsmaturität richtet sich an leistungsfähige und leistungsbereite Lernende, die zusätzlich zur beruflichen Grundbildung («Kauffrau/Kaufmann EFZ») eine erweiterte Allgemeinbildung anstreben. Mit der Berufsmaturität erhalten sie prüfungsfreien Zugang zu einem Bachelorstudiengang an einer Fachhochschule oder – mit der erfolgreich abgeschlossenen Ergänzungsausbildung (Passerelle) – zu einem Studium an einer Universität, der ETH oder einer gleichwertigen Institution. Die Berufslernenden absolvieren die EFZ-Grundbildung mit den Anforderungen der kaufmännischen Berufsmaturität (Typ Wirtschaft).
Facts im Überblick
Dauer |
3 Jahre |
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Schule |
1. bis 3. Jahr 2 Tage pro Woche an der Berufsfachschule (BFS) |
üK |
8 bis 16 Tage (je nach Ausbildungs- und Prüfungsbranche) |
QV |
QV im 3. Lehrjahr am Ende der Ausbildung |
Weitere Informationen
Angehende Berufsmaturanden zeichnen sich aus durch exaktes und speditives Arbeiten, überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit, hohe Selbständigkeit, Begabung für Sprachen und Rechnen sowie solides Grundwissen der Informationstechnologie. Die Berufsmaturitätsschule vermittelt die theoretischen Grundlagen für das berufliche Handeln und fördert die Allgemeinbildung und Handlungskompetenzen. Sie befähigt die Lernenden zum Umgang mit Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zum lebenslangen Lernen.
Die Ausbildung findet an 3 Lernorten statt:
- Lehrgeschäft (praktische Grundbildung)
- KBS Glarus (Unterricht nach Handlungskompetenzbereichen)
- üK (überbetriebliche Kurse – dienen der Vermittlung der speziellen Branchenkunde.)
Die Lernenden besuchen den Berufsfachschulunterricht während allen drei Lehrjahren an zwei Tagen pro Woche. Die Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen in den folgenden Fachbereichen sowie in fünf verschiedenen Handlungskompetenzbereichen.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch (Niveau B2)
- Französisch (Niveau B2)
Erfa-Noten
In der lehrbegleitenden Berufsmaturität entfallen die Semesternoten und somit die Erfahrungsnoten für die Handlungskompetenzbereiche A-E (siehe reine EFZ-Grundbildung) sowie die Wahlpflichtbereiche und Optionen. Stattdessen werden die Semesternoten der jeweiligen Fachbereiche gezählt (nur für den Berufsmaturitätsausweis relevant).
Promotion
Jedes Semester findet eine Promotion statt. Während der gesamten Ausbildung darf man höchstens einmal provisorisch promoviert werden. Bei der zweiten provisorischen Promotion muss in die reine EFZ-Grundausbildung gewechselt werden. Dabei entfallen die bisherigen Erfahrungsnoten der Berufsmaturitätsfachbereiche. Stattdessen setzt sich die Note für den Unterricht in «Berufskenntnissen und Allgemeinbildung» aus den nach der Beendigung der schulischen Ausbildung erreichten gesamthaften Semesterzeugnisnoten der Handlungskompetenzbereiche A-E sowie der Wahlpflichtbereiche und Optionen zusammen.
QV (Qualifikationsverfahren)
Für Absolventinnen und Absolventen des Fähigkeitszeugnisses «Kauffrau/Kaufmann EFZ» mit Berufsmaturität gelten besondere Regelungen für die QV-Prüfungen:
- Es müssen sowohl alle BM-Abschlussprüfungen (Berufsmaturitätsausweis) als auch HKB-Abschlussprüfungen (EFZ) absolviert werden. Diese werden getrennt durchgeführt. Ausnahme: Im Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» entfällt Position 1 (HKB A). Entsprechend werden die restlichen Positionen (HKB B-E) gleichgewichtet behandelt (je 25%).
- Wer vor dem letzten Ausbildungsjahr aus dem Berufsmaturitätsunterricht in den EFZ-Unterricht übertritt, absolviert den gesamten EFZ-Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung». Bei einem späteren Übertritt wird die SVA (HKB A) durch die IDPA (BM) ersetzt. Fehlt diese, so ist eine Vertiefungsarbeit zusätzlich auszuführen.
- Bei vorzeitiger Beendigung der lehrbegleitenden Berufsmaturität (Wechsel in die reine EFZ-Grundausbildung) ist die Erfahrungsnote für den Unterricht in «Berufskenntnissen und Allgemeinbildung» das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der nach der Beendigung erreichten gesamthaften Semesterzeugnisnoten (Handlungskompetenzbereiche A-E, Wahlpflichtbereiche, Optionen). Liegt nur eine Semesterzeugnisnote vor, so gilt diese alleine als Erfahrungsnote für diesen Unterrichtsbereich.
- Die Erfahrungsnoten für die Berechnung des EFZ-Qualifikationsbereiches «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» entfallen. In der lehrbegleitenden Berufsmaturität ist die Erfahrungsnote das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der der Summe der folgenden Noten mit nachstehender Gewichtung:
o Note für die Bildung in beruflicher Praxis: 50 %
o Note für die überbetrieblichen Kurse: 50 %